Zum Inhalt springen

Sitzende Krankenfahrten

Ohne medizinische Betreuung — für Arztpraxen, Kliniken, Therapie- und medizinische Einrichtungen. Fahrten auf ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab; Privatrechnung ist ebenso möglich.

Michael Schmidt und Jessica Schmidt-Köpke stehen vor dem beschrifteten Elektrofahrzeug des Fahrdienstes
  • Auf Verordnung und Rechnung
  • Bis zu 4 Personen
  • Rollator & Rollstuhl möglich

So kommen Sie zur Fahrt

  1. 1Verordnung oder Termin liegt vorFahrten auf ärztlicher Verordnung werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Private Krankenfahrten sind auf Rechnung möglich.
  2. 2Fahrt anmeldenTelefonisch oder per Formular — mit Datum, Uhrzeit, Abhol- und Zieladresse und ob eine Begleitperson mitfährt. Nur vorbestellt (Mietwagenverkehr, kein Taxi).
  3. 3Sicher ans ZielKomfortabler, vollelektrischer Transport mit bequemem Einstieg. Mitnahme von Rollatoren, Rollstühlen und Gepäck möglich.

Wann übernimmt die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung?

Fahrten zu normalen ambulanten Arztbesuchen sind in der Regel keine Kassenleistung. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, für die Ihnen ein Arzt eine Verordnung ausstellen kann. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schwerbehinderung: Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl" (blind) oder „H" (hilflos).
  • Hoher Pflegegrad: Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft.
  • Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung: Sie haben den Pflegegrad 3 und benötigen wegen einer dauerhaften Einschränkung Ihrer Mobilität eine Beförderung.
  • Vergleichbare Einschränkungen: Auch ohne entsprechenden Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad ist eine Verordnung möglich, wenn Sie ähnlich stark in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und längerfristig ambulant behandelt werden müssen.
  • Dauerhafte, belastende Therapien: Sie müssen über einen längeren Zeitraum sehr häufig zu einer Behandlung, die Sie körperlich stark beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere für Fahrten zur Dialyse, zur onkologischen Strahlentherapie oder zur Chemotherapie.
  • Ambulante Operationen: Sie werden zu einer ambulanten Operation oder zur entsprechenden Vor- und Nachbehandlung gefahren, wodurch ein ansonsten nötiger Aufenthalt im Krankenhaus vermieden wird.

Wichtige Hinweise zur Genehmigung

Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Ausnahme: Wenn Sie die Vorgaben für den Pflegegrad (3, 4 oder 5) oder bei der Schwerbehinderung (Merkzeichen „aG", „Bl", „H") erfüllen, gilt die Genehmigung der Krankenkasse automatisch als erteilt.

Fahrt anfragen oder Tour planen.

Anfrage senden